

Als Teil der Sozialversicherung sind alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Beiträge für diese Versicherung sind gesetzlich vorgegeben, und orientieren sich an den Einkünften - bis zu einer gesetzlich definierten Obergrenze. Wird diese überschritten, werden keine weiteren Beiträge darüber hinaus fällig. In einem Angestelltenverhältnis zahlt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge, die er zusammen mit dem Arbeitnehmeranteil und den anderen Beiträgen zur Sozialversicherung direkt an die Krankenkasse abführt. Nicht nur die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung sind festgeschrieben, auch die Pflicht-Leistungen. Darüber hinaus hat jede Krankenkasse die Möglichkeit, weitere Leistungen anzubieten um potentielle Mitglieder auf sich aufmerksam zu machen. So haben viele Kassen Zusatzleistungen wie Kuren, extra Vorsorgeuntersuchungen oder Zuschüsse zu Programmen für die Fitness und die Gesunderhaltung in ihrem Programm.
Durch die gesetzliche Krankenkasse werden nicht alle anfallenden Kosten übernommen, und so gibt es Angebote, die den Versicherungsschutz erweitern. Ob Zahnersatz, Augenleiden oder der Krankenhausaufenthalt - zahlreiche Zusatzversicherungen bieten eine Absicherung, die oftmals zwar in der privaten, jedoch nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung beinhaltet ist. Dabei ist abzuwägen, ob sich eine Zusatzversicherung wirklich lohnt. Denn je nach Alter und Vorerkrankungen können die Beiträge und die auszuschließenden Leistungen nicht den Erwartungen entsprechen.
Eine private Krankenversicherung kann sich lohnen - sie steht jedoch nicht jedem zur Verfügung. Zum einen muss das jährliche Bruttoeinkommen als Angestellter die Grenze von 48.600€ pro Jahr (Stand 2009) überschreiten, um überhaupt von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Für Selbständige und sonstige freiwillig Versicherte entfällt diese Hürde. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung kann die private Krankenkasse eine Mitgliedschaft verweigern - wenn der Versicherte zu alt ist oder entsprechende Vorerkrankungen aufweist, ist dies in der Regel der Fall. Für Familien ist es fraglich, ob sich die private Krankenversicherung rechnet. Denn während in der gesetzlichen Kasse nur 1 Beitrag für die ganze Familie (Mann berufstätig, Frau zu Hause bei den Kindern) zu entrichten ist, wird in der privaten Krankenversicherung jedes Familienmitglied einzeln versichert. Attraktiv ist die private Krankenversicherung aus mehreren Gründen: besserverdienende partizipieren von niedrigeren Beiträgen, die Leistungen sind umfangreicher und oftmals genießt man beim Arztbesuch eine Vorteilsbehandlung.

Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung ist vom Gesetzgeber definiert, auch die Mindestanforderungen der zu erfüllenden Leistungen. Lohnt es sich also noch, die einzelnen Anbieter zu vergleichen? Sonderprogramme von einigen Krankenkasse machen einen Wechsel tatsächlich lohnenswert. So übernehmen einige den monatlichen Beitrag für das Fitnesscenter, und belohnen Vorsorgeuntersuchen mit Bonuszahlungen. Doch nicht nur mit der gesetzlichen Krankenversicherung sollte sich der Versicherte beschäftigen, es gibt in diesem Bereich noch mehr: Mit einer Zusatzversicherung kann man die Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkasse aufstocken. Auch sollte geprüft werden, ob ein Wechsel in eine private Krankenkasse möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
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