

In Deutschland ist die gesetzliche Rentenversicherung Teil der Sozialversicherung. Die Einzahlung in der GRV ist Pflicht für Arbeitnehmer, auch der Arbeitgeber trägt seinen Anteil. Man kann aber auch freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Durch die Einzahlung in die Rentenversicherung werden die laufenden Renten bezahlt, und der Einzahlende erwirbt einen Anspruch auf die eigene Rente. Die Höhe der Rente wird an der Höhe der Einzahlungen bemessen. Das Renteneintrittsalter ist abhängig vom aktuellen Alter: für jüngere Beitragszahler wurde das Renteneintrittsalter
Die sogenannte Riesterrente wurde von der Bundesregierung als Instrument zur privaten Altersvorsorge ins Leben gerufen. Sie richtet sich an Pflichtversicherte, die über die gesetzliche Rentenversicherung hinaus weitere Vorkehrungen für die Altersvorsorge treffen möchten. Dieses Engagement unterstützt der Staat: Er gewährt zum einen Zulagen, und gewährt eine Absetzung der Beiträge (nur zu einem bestimmten Teil) von der Steuer, als Sonderausgaben. Ob Anspruch auf Zulagen besteht und wie hoch diese ausfallen, das ist von mehreren Faktoren abhängig, wie beispielsweise von der Anzahl der Kinder.
Die Rürup-Rente ist das Pendant der Riesterrente: sie ist für nicht versicherungspflichtige Selbständige gedacht.
Diese Art der Altersvorsorge ist staatlich gefördert, da die Beiträge zu einem bestimmten Prozentsatz steuerlich abzugsfähig sind.
Bei der Rürup-Rente gibt es einen wesentlichen Unterschied im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung: Sie ist
nicht umlagefinanziert, sondern kapitalbedeckt. Viele Anbieter haben meist mehrere Tarife für die Rürup-Rente im Angebot:
Eine sichere und eine risikoreichere Variante, deren spätere Höhe sehr an der Entwicklung des jeweiligen Fonds gekoppelt ist.
Eines ist im Vergleich zur Riester-Rente jedoch gleich: Der angesparte Betrag darf nicht auf einen Schlag ausbezahlt werden,
sondern muss verrentet werden.

Jeder Arbeitnehmer (und auch Arbeitgeber) zahlt in die gesetzliche Rentenversicherung ein, über Jahre hinweg. Mit dem Ziel, davon im Alter partizipieren zu können und nach Beendigung der Erwerbstätigkeit eine monatliche Rente zu erhalten. Doch das Rentensystem ist in Schieflage geraten, und die ausgezahlten Renten werden immer weniger - trotz Inflation. So ist es fraglich, ob der Versicherungsnehmer, dessen Renteneintrittsalter noch in ferner Zukunft liegt, von der gesetzlichen Rente seinen Lebensunterhalt bestreiten bzw. seinen Lebensstandart halten kann. So ist es wichtig, privat für das Alter vorzusorgen - beispielsweise in Form einer privaten Rentenversicherung.
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