

Die finanziellen Folgen von Feuer, Sturm, Wasserrohrbruch oder Blitzschlag beispielsweise werden durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Darüber hinaus können auch Elementarschäden oder Überspannungsschäden mitversichert werden. Da es sich hierbei um Notfallsituationen handeln kann, die auch einen Totalschaden des Gebäudes (z.B. Hausbrand) mit sich führen können, ist eine Gebäudeversicherung jedem Hausbesitzer dringend zu empfehlen.
Ob Einbruch, Feuer oder ein Wasserrohrbruch - die Hausratversicherung springt ein, wenn Schäden an Mobiliar, elektrischen Geräten, Wertgegenständen oder sogar Verbrauchsgegenständen entstanden sind - oder eben wenn diese gestohlen wurden. Nicht nur durch einen Einbruchsdiebstahl können große Werte verloren gehen, gerade auch bei einem Brand oder einem größeren Wasserschaden ist ein Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung anzuraten.
Im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist das Bauherren-Risiko bereits häufig in der Privathaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit enthalten. Diese ist jedoch fast immer auf eine bestimmte Bausumme begrenzt, so dass der Abschluss einer separaten Bauherrenversicherung notwendig sein kann. Versichert ist nicht nur die gesetzliche Haftpflicht für Neubauten, Umbauten, Sanierungen, Abbrucharbeiten etc. Auch das Haus- und Grundbesitzerrisiko für das zu bebauende Grundstück ist mitversichert.

Ob Wohneigentum oder Mietwohnung: die richtige und passgenaue Versicherung schützt vor Vandalismus, Einbruch und den Naturgewalten.
© Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de